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   BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74   

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BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74 (https://dejure.org/1976,172)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1976 - VII C 44.74 (https://dejure.org/1976,172)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1976 - VII C 44.74 (https://dejure.org/1976,172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Möglichkeit der Nachprüfung landesrechtlicher und satzungsrechtlicher Vorschriften - Qualifizierung von beamtenähnlichen Verhältnissen als Beamtenverhältnisse - Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vornahme eines Verwaltungsakts - Wiederholen eines Antrags - Jahresfrist - Lehrauftrag - Einsichtnahme in Bewerbungsakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 255
  • NJW 1976, 1364
  • NJW 1976, 1634
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 5.68

    Voraussetzungen, Form und Umfang der Auskunftserteilung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht für den Fall, daß spezialgesetzliche Regelungen über die Auskunfterteilung durch eine Behörde fehlen, entschieden, daß die behördliche Auskunfterteilung im allgemeinen im Ermessen der Verwaltung steht (vgl. BVerwGE 35, 225 [226]; 31, 301 [300]).

    In beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ging es jedoch um Rechtsverhältnisse, für die revisibles Recht von Bedeutung war (BVerwGE 35, 225: Beamtenrecht; BVerwGE 31, 301: Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950), während es in der vorliegenden Sache um ein Rechtsverhältnis geht, für das kein revisibles Recht gilt.

    Im Einzelfall kann allerdings das verfassungsmäßige Gebot der Achtung des dem Bürger vom Grundgesetz gewährten unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung (BVerfGE 27, 344 [350 f.]; BVerwGE 35, 225 [229]) insoweit die Ausübung eines Einsichtsrechts hindern (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. August 1975 - BVerwG VI C 30.72 - JZ 1975, 731 [BVerwG 04.08.1975 - VI C 30/72] [733] = NJW 1976, 204 [205] = MDR 1976, 77 [79]).

  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß es sich bei der Gewährung oder Versagung der Einsichtnahme in Prüfungsakten um einen Verwaltungsakt handelt (Urteil vom 11. Juli 1958 - BVerwG VII C 98.57 - [insoweit nicht in BVerwGE 7, 153 abgedruckt]; BVerwGE 12, 296 [297]).

    Desgleichen mußte sich das Berufungsgericht nicht deswegen von seiner Lückenfüllung abhalten lassen, weil das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen (vgl. BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54] [98]; 12, 296) ähnliche Einsichtswünsche abgelehnt hat.

    Denn die Entscheidungen betrafen einen besonders gelagerten Einzelfall (BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54]) bzw. revisibles Beamtenrecht (BVerwGE 12, 296).

  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
    Desgleichen mußte sich das Berufungsgericht nicht deswegen von seiner Lückenfüllung abhalten lassen, weil das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen (vgl. BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54] [98]; 12, 296) ähnliche Einsichtswünsche abgelehnt hat.

    Denn die Entscheidungen betrafen einen besonders gelagerten Einzelfall (BVerwGE 5, 95 [BVerwG 29.05.1957 - I C 212/54]) bzw. revisibles Beamtenrecht (BVerwGE 12, 296).

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 65.67

    Zulässigkeit von Anträgen auf Ergänzung der Verhandlungsniederschrift -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht für den Fall, daß spezialgesetzliche Regelungen über die Auskunfterteilung durch eine Behörde fehlen, entschieden, daß die behördliche Auskunfterteilung im allgemeinen im Ermessen der Verwaltung steht (vgl. BVerwGE 35, 225 [226]; 31, 301 [300]).

    In beiden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ging es jedoch um Rechtsverhältnisse, für die revisibles Recht von Bedeutung war (BVerwGE 35, 225: Beamtenrecht; BVerwGE 31, 301: Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950), während es in der vorliegenden Sache um ein Rechtsverhältnis geht, für das kein revisibles Recht gilt.

  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 379/71

    Lehrauftrag an Hochschule - Erteilen durch zuständiges Organ - Dozent -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
    Mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht machte der Kläger Zahlungsansprüche gegen das beklagte Land u.a. mit der Begründung geltend, die Verhandlungen zwischen ihm und dem Fachbereich Umweltgestaltung hätten zu einem Vertrag mit der Kunstakademie über die Lehrveranstaltung geführt; die Klage blieb in drei Instanzen ohne Erfolg (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 1972 - 5 AZR 379/71 - [AP Nr. 11 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten]).

    Schließlich ergibt sich auch aus dem durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 1972 - 5 AZR 379/71 - (AP Nr. 11 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten) abgeschlossenen Arbeitsgerichtsprozeß zwischen denselben Beteiligten wie im vorliegenden Verfahren nichts gegen die Bejahung des Verwaltungsrechtswegs durch das Berufungsgericht.

  • BVerwG, 29.06.1972 - VII B 15.71

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtung eines Grundstücksbesitzers zum

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
    Dienstrechts -, so daß die betreffenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze hier ebensowenig revisibel sind wie die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts, wenn sie nicht der Ergänzung von Bundesrecht dienen (vgl. hierzu BVerwGE 27, 129 [131]; Urteil vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 10.68 [JZ 1972, 119 = VerwRspr. 23 S. 767]; Beschluß vom 29. Juni 1972 - BVerwG VII B 15.71 - [DVBl. 1973, 373]).
  • BVerwG, 27.06.1969 - VII C 20.67

    Gebührenpflicht der Deutschen Bundesbahn für Genehmigungen auf Grund des

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
    Der erkennende Senat hat bereits ausgesprochen, daß revisibles Recht nicht vorliegt, wenn Lücken des Landesrechts durch entsprechende Vorschriften des Bundesrechts geschlossen werden oder im Rahmen des Landesrechts allgemeine, dem Bundesrecht entnommene Rechtsgrundsätze, wie der Grundsatz von Treu und Glauben, angewendet werden (vgl. BVerwGE 32, 252 [BVerwG 27.06.1969 - VII C 20/67] [254]).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 37.65

    Entfernung von aufgestellten Werbeplakaten - Verunstaltung eines Ortsbildes

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
    Dienstrechts -, so daß die betreffenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze hier ebensowenig revisibel sind wie die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts, wenn sie nicht der Ergänzung von Bundesrecht dienen (vgl. hierzu BVerwGE 27, 129 [131]; Urteil vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 10.68 [JZ 1972, 119 = VerwRspr. 23 S. 767]; Beschluß vom 29. Juni 1972 - BVerwG VII B 15.71 - [DVBl. 1973, 373]).
  • BVerwG, 01.10.1971 - VII C 10.68

    Entrichtung eines Gewerbesteuerausgleichsbetrags - Landesrechtliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
    Dienstrechts -, so daß die betreffenden Vorschriften und Rechtsgrundsätze hier ebensowenig revisibel sind wie die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts, wenn sie nicht der Ergänzung von Bundesrecht dienen (vgl. hierzu BVerwGE 27, 129 [131]; Urteil vom 1. Oktober 1971 - BVerwG VII C 10.68 [JZ 1972, 119 = VerwRspr. 23 S. 767]; Beschluß vom 29. Juni 1972 - BVerwG VII B 15.71 - [DVBl. 1973, 373]).
  • BVerwG, 04.08.1975 - VI C 30.72

    Vollständige Personalakten - Bewerbung - Recht auf Einsichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1976 - VII C 44.74
    Im Einzelfall kann allerdings das verfassungsmäßige Gebot der Achtung des dem Bürger vom Grundgesetz gewährten unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung (BVerfGE 27, 344 [350 f.]; BVerwGE 35, 225 [229]) insoweit die Ausübung eines Einsichtsrechts hindern (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. August 1975 - BVerwG VI C 30.72 - JZ 1975, 731 [BVerwG 04.08.1975 - VI C 30/72] [733] = NJW 1976, 204 [205] = MDR 1976, 77 [79]).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
  • BVerwG, 06.11.1959 - VII C 136.59
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 14.62
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

  • BVerwG, 21.10.1960 - VII C 52.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 60.65

    Verstoß gegen die Vorschrift einer kommunalen Amtsordnung über die

  • BVerwG, 25.03.1971 - II C 11.66

    Erstattungsansprüche als öffentlich-rechtliche Ansprüche - Erstattungsbeschluss

  • BVerwG, 29.08.1975 - VII C 60.72

    Beamtenverhältnis - Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

  • BVerwG, 11.07.1958 - VII C 98.57
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.72

    Rechtswirkungen der Rücknahme eines Widerspruchs - Auswirkungen der Rücknahme

  • BVerwG, 23.04.1970 - II C 43.68

    Zuordnung der "Versetzung in eine andere mit einem höheren Diensteinkommen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1974 - IV 43/74
  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 C 7.05

    Baugenehmigungsgebühr; Befreiung; - von den Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    Wird eine Vorschrift des Bundesrechts - wie hier § 20 Abs. 2 BauNVO 1968 - auf der Grundlage des Landesrechts herangezogen, um das Landesrecht zu ergänzen, wird die Vorschrift zum Bestandteil des Landesrechts; ihre Auslegung und Anwendung sind damit der revisionsgerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1969 - BVerwG 7 C 20.67 - BVerwGE 32, 252 , vom 8. Februar 1974 - BVerwG 7 C 16.71 - BVerwGE 44, 351 , vom 27. Februar 1976 - BVerwG 7 C 44.74 - BVerwGE 50, 255 und vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 1.78 - BVerwGE 57, 204 ).
  • BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 76.81

    Besetzung von Professorenstellen - Gutachten - Eignung der Bewerber -

    Schon im Hinblick auf die vom Berufungsgericht festgestellten Presseveröffentlichungen, die in Anspielung auf die bei den Bewerbungsakten befindlichen gutachtlichen Stellungnahmen negative Äußerungen über den Kläger enthielten, ist nämlich jedenfalls nicht auszuschließen, daß dem Kläger - ungeachtet der Erledigung des Bewerbungsverfahrens - auch jetzt noch Ansprüche zustehen, zu deren Klärung er der Einsicht in die Bewerbungsunterlagen bedarf (vgl. auch BVerwGE 50, 255 [265]).

    Bereits der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 7 C 44.74 - (BVerwGE 50, 255) im einzelnen ausgeführt, daß der vom Berufungsgericht im Wege der Lückenfüllung gefundene - und von ihm auch im vorliegenden Fall zugrunde gelegte - Rechtssatz nicht gegen Bundesrecht verstößt (a.a.O. S. 261 ff.).

    Es bestehen auch im vorliegenden Fall keine Anhaltspunkte dafür, daß der Inhalt der Gutachten die Privatsphäre der Verfasser berühren oder daß der Kläger nach Kenntnisnahme vom Inhalt der Gutachten gegen deren Verfasser in rechtswidriger Weise vorgehen könnte (vgl. BVerwGE 50, 255 [264]).

    Es kann im Ergebnis offenbleiben, ob - anders als in dem soeben erwähnten, die Bewerbung um einen Lehrauftrag betreffenden Urteil des 7. Senats (BVerwGE 50, 255) - im vorliegenden Fall, dem die Bewerbung um ein Beamtenverhältnis zugrunde liegt, die vom Berufungsgericht angewendeten Rechtsgrundsätze gemäß § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) in vollem.

    Angesichts dieser außergewöhnlichen, von einem Bruch der Vertraulichkeit gekennzeichneten Umstände des Einzelfalles ist das Berufungsgericht im Ergebnis rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß der Beklagte - auch soweit er über die Gewährung der beantragten Akteneinsicht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hatte (vgl. BVerwGE 50, 255 [263] mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 23. Juni 1982 - BVerwG 1 C 222.79 - [a.a.O.]) - hier sein Ermessen rechtmäßig nur im Sinne des vom Kläger gestellten Antrages hätte ausüben dürfen und deshalb zur Gewährung der begehrten Einsicht in die Bewerbungsvorgänge verpflichtet ist.

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 139.81

    Programmförderung beim Südwestfunk - Presseauskunft, § 4 PresseG, Art. 5 Abs. 1

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß revisibles Recht nicht vorliegt, wenn Lücken des Landesrechts durch entsprechende Vorschriften des Bundesrechts geschlossen oder im Rahmen des Landesrechts allgemeine, dem Bundesrecht entnommene Rechtsgrundsätze angewendet werden (vgl. BVerwGE 50, 255 ).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch wiederholt entschieden, daß beim Fehlen spezialgesetzlicher Regelungen die behördliche Auskunftserteilung im allgemeinen im Ermessen der Verwaltung liegt (BVerwGE 31, 301 [306]; 35, 225 [226]; 50, 255 [263]).
  • BVerwG, 21.05.2003 - 9 C 12.02

    Kirchensteuer, Steuerprogression; Billigkeitserlass, Kappung, kirchenspezifischer

    In beiden Fällen hat das Berufungsgericht § 227 AO, auch in seiner letztlich nur hypothetischen Auslegung, als Landesrecht zur Anwendung gebracht (stRspr des BVerwG zur Verweisung von Landes- auf Bundesrecht und zur Revisibilität allgemeiner Rechtsgrundsätze; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1969 - BVerwG 7 C 20.67 - BVerwGE 32, 252 ; Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 7 C 44.74 - BVerwGE 50, 255 ; Urteil vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 1.78 - BVerwGE 57, 204 ; Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77 ; vgl. auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 137 Rn. 66 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 7.77

    Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht

    Daß hiernach die Klage, mit der der Kläger Einsicht in Aktenunterlagen des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens über seinen Widerspruch gegen den Musterungsbescheid vom 19. November 1974 begehrt, unzulässig ist, steht nicht in Widerspruch zu den Rechtsausführungen in dem Urteil BVerwGE 50, 255.
  • BVerwG, 18.05.1981 - 7 B 116.81

    Verpflichtung einer Hochschule zur Entrichtung eines Vorschlags für die Ernennung

    Die Verleihung eines akademischen Titels (hier: außerplanmäßiger Professor) ohne beamtenrechtliche Folgen gehört nicht zum über BRRG § 127 revisiblen Landesbeamtenrecht, sondern zum Hochschulrecht (Vergleiche, BVerwG, 12.04.1977, VII B 109.76; Vergleiche, BVerwG, 27.02.1976, VII C 44.74, BVerwGE 50, 255-265).

    Diese Auslegung ist - da sie sich auf Landesrecht bezieht und § 127 BRRG nicht eingreift, weil der geltend gemachte Anspruch auf Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßiger Professor" als Anspruch auf Verleihung eines akademischen Titels ohne beamtenrechtliche Folgen dem Hochschul- und nicht dem Beamtenrecht zuzuordnen ist (vgl. auch Beschluß des Senats vom 12. April 1977 - BVerwG 7 B 109.76 -, S. 3 sowie ferner BVerwGE 50, 255 [258]) - revisionsgerichtlich nicht überprüfbar.

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 13.80

    Behördliche Verfahrenshandlungen - Ausschluß selbständiger Rechtsbeschwerden -

    Dem steht die Entscheidung in BVerwGE 50, 255 , die eine selbständige Klage auf Akteneinsicht für zulässig hält, nicht entgegen.
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96

    Abgeordneter, Zuschuß zu Krankheitskosten eines ehemaligen -; statusrechtlicher

    Da § 127 Nr. 2 BRRG, wonach Vorschriften auf dem Gebiet des Beamtenrechts bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis einer revisionsgerichtlichen Nachprüfung unterliegen, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbst auf beamtenähnliche öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse weder unmittelbar noch analog anzuwenden ist (vgl. BVerwGE 49, 137 ; 50, 255 ; BVerwG, Beschluß vom 1. September 1992 - BVerwG 2 NB 1.92 - ), gilt er um so weniger für Klagen aus dem diesen nicht entsprechenden Status eines Abgeordneten oder ehemaligen Abgeordneten.
  • BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 76.08

    Revisbilität von Landerecht im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Auslegung des

    Wenn bei der Subsumtion eines konkreten Sachverhaltes unter diese Norm auf Erkenntnisse zu bundesrechtlichen Vorschriften des Gewerbe- und Berufsrechtes zurückgegriffen wird, geschieht dies wie regelmäßig in derartigen Konstellationen (vgl. Urteile vom 27. Juni 1969 BVerwG 7 C 20.67 BVerwGE 32, 252 , vom 27. Februar 1976 BVerwG 7 C 44.74 BVerwGE 50, 255 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 45 S. 39 und vom 30. Januar 1996 BVerwG 1 C 9.93 Buchholz 430.2 Kammerzugehörigkeit Nr. 7 S. 4; zu Ausnahmen: Eichberger a.a.O. § 137 Rn. 55) im Rahmen der Anwendung nicht revisiblen Landesrechts.
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 30.79

    Lehramtsausbildung - Angestelltenvertrag - Rechtsweg

  • BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 41.06

    Zugänglichkeit der revisionsrechtlichen Überprüfung der Wirksamkeit der auf

  • OLG München, 09.10.2008 - 2 Ws 861/08

    Einstweilige Unterbringung: Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht

  • BVerwG, 07.03.1996 - 4 B 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Revisibilität von Landesrecht bei Normverweisung

  • BVerwG, 03.11.1982 - 2 C 63.81

    Anwendung des Beamtenrechts auf beamtenähnliche öffentlich-rechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1995 - 9 S 1518/94

    Anerkennung zum Führen einer Gebietsbezeichnung - Akteneinsicht bei Versagung der

  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 47.77

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Musterungsbehördliche

  • BSG, 16.12.1987 - 11a RK 1/87

    Privates Krankenpflegeunternehmen - Zulassung - Streit - Rechtsweg - Gesetzliche

  • BVerwG, 28.05.1996 - 4 B 86.96

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder wegen

  • BVerwG, 15.02.1994 - 4 B 30.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1993 - 9 S 2983/91

    Fehlende organschaftliche Befugnis des einzelnen Mitgliedes des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2002 - 19 E 251/02
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 4 S 3048/86

    Vergütung eines Lehrbeauftragten - Reisekosten und Geschäftsführung ohne Auftrag

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1989 - 4 S 2554/89

    Aufsichtsführer bei Prüfung - Im Zweifel kein öffentlich rechtliches

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